AStA-Semesterticket
Geltungsbereich
Mit dem AStA-Semesterticket könnt ihr beliebig viele Fahrten im gesamten RMV-Gebiet (inkl. RMV-VRN-ÜT), RNN-Gebiet und NVV-Gebiet mit allen Stadt- und Regionalbussen, Straßenbahnen, U-Bahnen sowie den Zügen des Nahverkehrs (RB, RE, SE, S-Bahn) unternehmen. Selbstverständlich ist das AStA-Semesterticket auch in den Regionalzügen privater Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. VIAS, HLB, vlexx) gültig. Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) ist mit dem AStA-Semesterticket leider nicht möglich. Bei besonderen Leistungen, wie zum Beispiel dem AirLiner (Busverbindung Darmstadt Hbf – Frankfurt Flughafen), sind Zuschläge zu bezahlen.
Einen grafischen Überblick über den Geltungsbereich des AStA-Semestertickets (inkl. der Grenzbahnhöfe) liefert euch die nachfolgende Karte:
Bedeutung
„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen der RMV [bzw. RNN oder NVV] und der AStA nachfolgende Vereinbarung.“
Dieser Satz stellt die Präambel unserer Semesterticket-Verträge mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) und dem Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) dar. Das AStA-Semesterticket ist ein elementarer Baustein der studentischen Mobilität und ermöglicht euch, zu einem besonders günstigen Preis im gesamten RMV-Gebiet (inkl. RMV-VRN-ÜT), RNN-Gebiet und NVV-Gebiet mit Bus und Bahn mobil zu sein. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für euch zusammengestellt:
Eure Fahrkarte: Die StudentCard
Das AStA-Semesterticket ist eine personengebundene, nicht übertragbare Zeitkarte. Es wird auf dem Thermostreifen der StudentCard, dem multifunktionalen Studienausweis der Hochschule RheinMain, aufgedruckt. Da die StudentCard im Allgemeinen und der Thermostreifen im Besonderen sehr empfindlich sind, empfehlen wir euch, die Karte in einer Hartplastikhülle vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Bitte beachtet, dass das Laminieren der StudentCard ist nicht erlaubt ist und automatisch zur Ungültigkeit des AStA-Semestertickets führt.
Nach Ablauf des Rückmeldezeitraumes am Ende eines jeden Semesters müsst ihr die StudentCard an den Validierungsautomaten der Hochschule neu bedrucken, damit das AStA-Semesterticket auch im Folgesemester seine Gültigkeit behält. Durch das auf der StudentCard befindliche Lichtbild ist bei Fahrscheinkontrollen das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes zur Überprüfung der Fahrtberechtigung übrigens nicht erforderlich.
Gültigkeitszeitraum
Das AStA-Semesterticket ist jeweils im kompletten Semester sowie mit einem Monat Vorlauf vor Semesterbeginn gültig, also im Sommersemester vom 1. März bis 30. September und im Wintersemester vom 1. September bis 31. März. Der Gültigkeitszeitraum erstreckt sich somit immer über sieben Monate. Das AStA-Semesterticket könnt ihr daher auch schon zur Wohnungssuche oder zum Besuch von Vorkursen vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn einsetzen.
Anschlussfahrschein
Für Fahrten, die über den Gültigkeitsbereich des AStA-Semestertickets hinausgehen, müsst ihr ab den Grenzbahnhöfen eine Anschlussfahrkarte lösen. Den Fahrschein bekommt ihr in jedem DB-Reisezentrum. Teilweise lassen sich die Anschlusstickets auch an den Fahrscheinautomaten am Bahnhof sowie im Internet kaufen.
Eine Sonderregelung gilt für Fahrten in das Gebiet der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB): Hier könnt ihr die Anschlussfahrkarte direkt in den Zügen beim Zugbegleitpersonal erwerben. Voraussetzung ist, dass ihr das Zugbegleitpersonal vor dem letzten Halt im RMV-Gebiet aktiv informiert, dass ihr einen Anschlussfahrschein benötigt. Ein Bordzuschlag wird in diesem Fall nicht fällig – es gilt der normale RMV-VAB-Übergangstarif ab den Grenzbahnhöfen Großkrotzenburg bzw. Babenhausen.
Wenn ihr regelmäßig in einen der benachbarten Verkehrsverbünde pendelt, lohnt sich eventuell auch der Kauf von Zeitkarten. Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) bietet für 215,60 EUR (Stand: Wintersemester 2020/21) ein Anschluss-Semesterticket an, mit dem ihr das komplette Semester im VRN-Gebiet mobil seid. Wer häufig Richtung Aschaffenburg fährt, für den lohnt sich unter Umständen das VAB-TicketEasy, das euch eine umfangreiche Mobilität im VAB-Gebiet ermöglicht. In den übrigen Verkehrsverbünden (z.B. VRM) könnt ihr auf Zeitkarten zum Auszubildendentarif zurückgreifen.
Mitnahmemöglichkeit
Die Mitnahme von weiteren Personen ist mit dem AStA-Semesterticket leider nicht möglich. Ebenso kann das AStA-Semesterticket nicht auf andere Personen übertragen werden.
Fahrscheinkontrolle
Solltet ihr eure StudentCard vergessen haben und in eine Fahrscheinkontrolle geraten, werdet ihr zunächst als Schwarzfahrer behandelt und bekommt ein erhöhtes Beförderungsentgelt (60,00 EUR) aufgebrummt. Da ihr jedoch an und für sich im Besitz einer gültigen Fahrkarte seid, reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 EUR, wenn ihr innerhalb von einer Woche eure gültige StudentCard bei dem Verkehrsunternehmen vorzeigt, von dem ihr kontrolliert wurdet.
Semesterticket-Preis
Alle Studierenden sind auf Grundlage des Solidarmodells zur Zahlung des Semesterticket-Beitrages verpflichtet. Nur dadurch ist die ÖPNV-Nutzung im gesamten RMV-, RNN- und NVV-Gebiet für alle Studierenden zu günstigen Konditionen möglich.
Im Wintersemester 2020/21 kostet das AStA-Semesterticket 158,01 EUR (inkl. des nextbike-Beitrages). Die weitere Preisentwicklung des AStA-Semestertickets ist an die durchschnittliche, jährliche Preiserhöhung der Monatskarten im Ausbildungstarif gekoppelt. Die Kosten für das AStA-Semesterticket sind im Semesterbeitrag enthalten und werden von euch bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch entrichtet.
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Seit 3. Dezember 2009 gelten im Eisenbahnverkehr einheitliche Fahrgastrechte. Sie finden bei allen Zügen Anwendung, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie betrieben werden. Um die Fahrgastrechte in Anspruch nehmen zu können, ist ein Erstattungsantrag auszufüllen. Diesen bekommt ihr beim Zugbegleitpersonal, in allen DB-Reisezentren sowie online unter dem nachfolgenden Link:
https://www.fahrgastrechte.info/fileadmin/pdfs_bef/FGF/2016/mdb_220024_160401_16-fahrgastrechte-formular_de.pdf
Im Folgenden haben wir kurz die wichtigsten Fahrgastrechte zusammengefasst.
Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort
Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielort könnt ihr mit dem AStA-Semesterticket eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1,50 EUR beantragen. Bitte beachtet, dass Entschädigungsbeträge erst ab einem Betrag von 4,00 EUR ausgezahlt werden. Innerhalb des siebenmonatigen Gültigkeitszeitraumes des AStA-Semestertickets (siehe oben) könnt ihr jedoch Entschädigungsfälle sammeln.
Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Wenn euer Zug mit einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort ankommt, könnt ihr mit dem AStA-Semesterticket auch auf einen Zug des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) ausweichen, der nicht reservierungspflichtig ist. Bitte beachtet, dass ihr für die entsprechende Relation zunächst eine Fernverkehrsfahrkarte kaufen müsst. Die entstandenen Kosten könnt ihr euch im Anschluss an die Fahrt in einem DB-Reisezentrum erstatten lassen.
Nutzung eines anderen Verkehrsmittels
Ist zu erwarten, dass euer Zug, dessen planmäßige Ankunftszeit zwischen 00:00 und 05:00 Uhr liegt, eine Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort hat, könnt ihr mit dem AStA-Semesterticket Taxikosten bis maximal 80,00 EUR geltend machen. Diese Regelung gilt auch, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug des Tages ausfällt und ihr euer Ziel nicht mehr vor 24:00 Uhr erreicht könnt. Allerdings müsst ihr zunächst eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (z.B. Busnotverkehr) nutzen.
Weitergehende Informationen und die entsprechenden Formulare findet ihr unter dem nachfolgenden Link:
https://www.fahrgastrechte.info/
RMV-10-Minuten-Garantie
Erreicht ihr euer Ziel im RMV-Gebiet mit mehr als 10 Minuten Verspätung, könnt ihr euch im Rahmen der RMV-10-Minuten-Garantie Geld zurückerstatten lassen (0,50 EUR pro Fahrt). Nach 21:00 Uhr könnt ihr wahlweise auch Taxikosten bis max. 25,00 EUR geltend machen. Nähere Informationen zur RMV-10-Minuten-Garantie findet ihr hier:
https://www.rmv.de/de/Service/Garantien_und_Fahrgastrechte/RMV-10-Minuten-Garantie/