Semesterticket-Rückerstattung
Die Antragsstellung für die Rückerstattung des Semesterticketbeitrags im Wintersemester 2023 ist von 10.09.2023 - 06.11.2023 freigeschaltet.
Hier findet ihr alle Informationen, Formulare und Links die Ihr für eine erfolgreiche Antragstellung auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrags benötigt. Die Rückerstattungsgründe, mit denen ihr einen Antrag auf Rückerstattung stellen könnt und welche Nachweise ihr hierfür benötigt findet ihr im Anschluss.
Bitte beachtet, dass ihr die Antragsstellung rechtzeitig durchführt und alle erforderlichen Nachweise wie auf dieser Seite angegeben vorlegt, nur dann können eure Anträge auch ordentlich und zeitsparend bearbeitet werden. Der Prozess der Rückerstattung erfordert eure aktive Mitarbeit mit uns und setzt selbstständiges Handeln voraus. Wir übernehmen keine Haftung bei Zusendung der Nachweise per Mail. Lade die Nachweise bitte selbstständig ins Portal hoch.
Die Nachreichfrist zur Einreichung der Unterlagen geht bis zum 13.11.2023. Nach diesem Zeitpunkt können keine neuen Anträge mehr angenommen werden.
Anträge, die nach der Ausschlussfrist eingehen oder bis dahin nicht vollständig mit allen Nachweisen gestellt wurden können von uns nicht mehr beachtet werden. Ausnahmen sind nicht möglich.
Stelle den Antrag auf Rückerstattung deines Semesterticket-Beitrages ganz einfach über unser Online-Portal: http://asta-verkehr.hs-rm.de
In der Zeit der Antragsstellung erreichen uns sehr viele Anfragen, daher findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen im Anschluss an die Informationen zu den Rückerstattungsgründen. Sollte sich auf dieser Seite keine Antwort auf deine Fragen finden lassen, dann wende dich per E-Mail an rueckerstattung@asta-hsrm.de. Sollte deine Anfrage innerhalb einer Woche noch nicht von uns beantwortet sein, dann schreib uns bitte noch einmal an.
Bitte beachtet seit dem WS 22/23 werden keine Student-Cards mehr postalisch verschickt, auch wenn ihr diese Option im Rückerstattungsportal auswählen könnt.
Landesticket Hessen
Immatrikulation an der Hochschule RheinMain bei gleichzeitigem Besitz des Landesticket Hessen (z. B. aufgrund einer parallelen Anstellung an der Hochschule RheinMain).
Benötigte Nachweise:
- Student-Card im Original (Vorzeigen im Asta-Büro Wiesbaden).
- Kopie des Landesticket Hessen (Vorder- und Rückseite).
Wichtig:
- Das Landesticket muss im Semester der Antragsstellung gültig sein.
- Das Landesticket muss von Dir unterschrieben sein.
- Ein Jobticket gilt nicht als Nachweis.
Auslandssemester
Nachweislicher Aufenthalt außerhalb des RMV-/RNN-/NVV-Gebietes aufgrund eines Auslandsstudiums von mindestens drei Monaten im betreffenden Semester (Bezugszeitraum: 01.04.2022 – 30.09.2022).
Benötigte Nachweise:
- Student-Card im Original (Vorzeigen im Asta-Büro Wiesbaden).
- Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule oder Certificate of Arrival mit genauer Angabe zur Dauer des Auslandsstudiums (von – bis).
Wichtig:
- Für den Zeitraum ist die Bezeichnung Wintersemester 2021/22 ist nicht ausreichend.
- Ein Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance) gilt nicht als Nachweis.
- Die Nachweise sollten in Deutsch oder Englisch hochgeladen werden.
Praktikum
Nachweislicher Aufenthalt außerhalb des RMV-/RNN-/NVV-Gebietes aufgrund eines Praktikums von mindestens drei Monaten im betreffenden Semester (Bezugszeitraum 01.04.2022 – 30.09.2022).
Benötigte Nachweise:
- Student-Card im Original (Vorzeigen im Asta-Büro Wiesbaden).
- Von allen Vertragsparteien unterschriebener Praktikumsvertrag oder Praktikumsbescheinigung mit Angabe zur Praktikumsdauer (von – bis) und Praktikumsort.
Wichtig:
- Die Praktikumsdauer muss in Datumsangaben (von – bis) genannt werden.
- Der Praktikumsort muss aus der Bescheinigung bzw. dem Vertrag hervorgehen.
Schwerbehinderung
Schwerbehinderung mit Anspruch auf kostenlose Beförderung im ÖPNV nach SGB IX.
Benötigte Nachweise:
- Student-Card im Original (Vorzeigen im Asta-Büro Wiesbaden).
- Kopie des Schwerbehindertenausweises.
- Kopie des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke.
Urlaubssemester
Urlaubssemester unter Beibehaltung der Immatrikulation.
Benötigte Nachweise:
- Student-Card im Original (Vorzeigen im Asta-Büro Wiesbaden).
- Immatrikulationsbescheinigung, aus der Deine Beurlaubung hervorgeht (über HSRM COMPASS abrufbar).
Doppelstudium
Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen mit RMV-, RNN- bzw. NVV-Semesterticket. Das günstigere Semesterticket wird erstattet.
Benötigte Nachweise:
- Student-Card im Original (Vorzeigen im Asta-Büro Wiesbaden).
- Kopie des Semestertickets der Zweithochschule.
- Aufstellung über den Semesterticket-Beitrag der Zweithochschule (i. d. R. über die Homepage bzw. das Studierendensekretariat der Zweithochschule erhältlich).
Wichtig:
Gib uns bitte Bescheid, wenn du an der Partnerhochschule auch einen Antrag auf Rückerstattung der Semestergebühren stellst, da wir im Falle gleicher Beträge für die Verkehrsunternehmen Rücksprache mit dem AStA der Partnerhochschule halten müssen, um eine doppelte Rückerstattung auszuschließen.
Promotion bzw. Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt
Keine Präsenzveranstaltungen am Hochschulstandort, weil alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt sind (Anmerkung: Wohnsitz muss außerhalb des RMV-/RNN-/NVV-Gebietes liegen).
Benötigte Nachweise:
- Student-Card im Original (Vorzeigen im Asta-Büro Wiesbaden).
- Aktuelle Meldebescheinigung (max. 1 Jahr alt), aus der hervorgeht, dass Dein Wohnort außerhalb des RMV-/RNN-/NVV-Gebietes liegt.
- Promotionsnachweis bzw. Bescheinigung des Prüfungsamtes, aus der hervorgeht, dass Du die Voraussetzungen für die Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllst und im Semester der Antragsstellung keine Präsenzveranstaltungen mehr am Hochschulstandort besuchen musst.
Wichtig:
In deinem Nachweis muss wortwörtlich stehen, dass du die Voraussetzungen für die Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllst und im Semester der Antragsstellung keine Präsenzveranstaltungen mehr am Hochschulstandort besuchen musst.
Krankheit
Gesundheitliche Gründe, die nachweislich die Benutzung des ÖPNV für mindestens drei Monate im betreffenden Semester nicht zulassen.
Benötigte Nachweise:
- Student-Card im Original (Vorzeigen im Asta-Büro Wiesbaden).
- Ärztliches Attest, das bestätigt, dass Dir die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen mindestens drei Monate im Semester (tt.mm.jjjj – tt.mm.jjjj) nicht möglich gewesen ist.
Wichtig:
Anträge aus diesem Grund können bis zur Antragsfrist des Folgesemesters gestellt werden.
Stelle den Antrag auf Rückerstattung deines Semesterticket-Beitrages ganz einfach über unser Online-Portal: http://asta-verkehr.hs-rm.de
Häufige Fragen
Wie kann ich eine Rückerstattung meines Semesterticket-Beitrages beantragen?
Eine Rückerstattung Deines Semesterticket-Beitrages kannst Du über unser Online-Portal beantragen, das Du über den nachfolgenden Link erreichst: http://asta-verkehr.hs-rm.de
Da das Ausfüllen des Web-Formulars selbsterklärend ist, verzichten wir an dieser Stelle auf eine nähere Erläuterung. Nachdem Dein Antrag bei uns eingegangen ist, wird automatisch ein E-Mail generiert, in der Dir Deine persönlichen Zugangsdaten mitgeteilt werden. Diese brauchst Du, damit Du anschließend im Persönlichen Bereich des Online-Portals die für Deinen Erstattungsgrund notwendigen Nachweise hochladen kannst.
Kann ich alle Nachweise online hochladen?
Nein, nicht alle. Um Deinen Antrag genehmigen zu können, benötigen wir in allen Erstattungsfällen zwingend Deine Student-Card im Original, da wir Deine Karte sperren und anschließend den Semesterticket-Aufdruck von der Vorderseite Deiner Student-Card löschen müssen.
Wo kann ich den Semesterticke-Aufdruck der Student-Card entwerten lassen?
Die Sperrung der Karte und die anschließende Löschung der Logos kann nur im AStA-Büro Wiesbaden vorgenommen werden.
Du kannst die Student-Card entweder persönlich während der Öffnungszeiten unseres Wiesbadener Büros (siehe https://www.asta-hsrm.de/asta/buero/)" vorbeibringen und direkt nach der Sperrung wieder mitnehmen, du kannst deine Student-Card in einem Briefumschlag in das AStA-Postfach gegenüber von Raum 171 im Untergeschoss des B-Gebäudes am Campus Kurt-Schumacher-Ring einwerfen oder du schickst deine Student-Card per Post an:
AStA-Verkehrsreferat der Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden
Kann ich auch ein Bild meiner Student-Card hochladen?
Nein. Deine Student-Card benötigen wir vor Ort. Wir müssen den Semesterticket-Aufdruck entfernen und einen Sperrvermerk setzen, damit das Ticket nicht erneut aufgedruckt werden kann. Dieser Vermerk ist bis zum Beginn des Folgesemesters gültig. Ohne dass du deine validierte Student-Card vorbeibringst oder uns diese zuschickst ist keine Rückerstattung möglich.
Leider habe ich keine Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise einzuscannen. Was soll ich jetzt machen?
Sofern Du keine Möglichkeit hast, die erforderlichen Nachweise zu Hause, bei Freunden bzw. Bekannten, in der Hochschule, im Praktikumsbetrieb oder mit dem Smartphone einzuscannen, kannst du die Dokumente im Asta-Büro Wiesbaden und Rüsselsheim einscannen lassen.
Ich habe alle notwendigen Nachweise hochgeladen bzw. eingeschickt. Wie erfahre ich, ob diese angekommen sind und mein Antrag genehmigt wurde?
Mithilfe Deiner Zugangsdaten, die Du direkt nach Antragstellung von uns per E-Mail erhalten hast, kannst Du Dich jederzeit im Online-Portal anmelden und Deinen aktuellen Antragsstatus einsehen. Liegen uns alle erforderlichen Unterlagen vor, erscheint bei Dir im Persönlichen Bereich des Online-Portals der Hinweis „Genehmigt“.
Wann kann ich mit der Rückerstattung des Semesterticket-Beitrages rechnen?
Mit dem Eingang des Beitrages auf Deinem Girokonto kannst Du voraussichtlich ab 4 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist rechnen. Bitte beachte, dass sich die Überweisung in Einzelfällen zeitlich verzögern kann.
Wann kann ich meine Student-Card wieder als Semesterticket nutzen?
Deine Student-Card wird am 01.03. bzw. 01.09 automatisch wieder freigeschaltet. Du kannst sie anschließend an den Validierungsstationen der Hochschule wieder mit dem Semesterticket-Aufdruck bedrucken lassen.
Ich komme früher wieder aus dem Ausland bzw. dem Praktikum zurück. Besteht die Möglichkeit, dass Semesterticket vor dem 01.03. bzw. 01.09 wieder zu nutzen?
Nein, leider nicht. Sofern Du früher aus dem Ausland bzw. dem Praktikum zurückkehren solltest, musst Du Dir für die Übergangszeit mit den regulären Fahrscheinangeboten von RMV, RNN und NVV behelfen. Solltest Du bereits jetzt absehen können, dass Du vor dem 01.03. bzw. 01.09 häufig mit Bussen und Bahnen im Gültigkeitsgebiet des Semestertickets unterwegs sein wirst, macht es Sinn zu überlegen, ob sich eine Rückerstattung in Deinem Fall lohnt.
Ist eine Rückerstattung aufgrund von Corona möglich?
Nein. Auch wenn du dich aufgrund von Corona außerhalb des Semesterticketgebietes befindest, ist keine Rückerstattung möglich.
Ich benutze mein Ticket nicht, kann ich es erstattet bekommen?
Nein. Das Semesterticket ist ein Solidaritätsticket. Das heißt: Jeder Studierende zahlt einen kleinen Beitrag, damit alle davon profitieren. Durch den sicheren Beitrag vieler Studierenden, können wir so günstig den ÖPNV nutzen wie sonst keiner. Deshalb ist es nicht möglich, das Semesterticket abzubestellen. Dabei spielen auch Autobesitz, Fahrradfahren, Corona-Semester, 3G-Regel oder Pflicht von Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV keine Rolle.
Die Frist ist abgelaufen. Kann ich einen Antrag auf Rückerstattung rückwirkend im nächsten Semester einreichen?
Nein. Nach der Antragsfrist können wir keine Anträge mehr annehmen, dies ist so in den Verträgen von den Verkehrsverbünden festgelegt. Nur wenn keine Möglichkeit besteht, den ÖV aufgrund von gesundheitlichen Gründen zu nutzen, ist nach dem Ablauf der Frist noch eine Rückerstattung mittels eines Attests vom Arzt möglich.
Keine Erstattungsgründe
Wenn du das Semesterticket nicht nutzt, weil du beispielsweise lieber mit dem Auto fährst, dir eine Bahncard 100 oder eine IC-Monatskarte gekauft hast oder direkt neben der Uni wohnst, liegt leider kein objektiver Grund vor und du beteiligst dich solidarisch an den Semesterticketkosten aller.