Beratung & Services » Soziales » Krankenversicherung

Krankenversicherung

Familienversicherung

Studierende können bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres bei ihren Eltern mitversichert bleiben. Wird das Studium durch die Erfüllung des Bundesfreiwilligendienstes unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung für den entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.

Ebenso sind verheiratete Studierende in der Familienversicherung, sofern ihr Ehepartner kein Student:in und Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die Familienversicherung kostet euch nichts.

Eine Bedingung für die Familienversicherung ist allerdings, dass ihr nicht mehr als 450 Euro netto verdienen dürft (z.B. aus selbstständiger Tätigkeit) oder 450 Euro auf Minijob-Basis. Liegen die Voraussetzungen einer Familienversicherung vor, so geht diese der studentischen Pflichtversicherung und der freiwilligen Pflichtversicherung vor.

 

Studentische Pflichtversicherung

Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung entfallen – ihr habt das 25. Lebensjahr überschritten oder verdient mehr als 385 bzw. 450 Euro pro Monat – dann greift die studentische Pflichtversicherung, die 2018 bei ca. 90 Euro pro Monat liegt.

Hier gilt der Grundsatz, dass eine Versicherungspflicht als Student nur besteht, wenn der Schwerpunkt auf dem Studium und nicht auf der Erwerbstätigkeit liegt.

Konkret heißt das, dass ihr weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten sollt. Arbeitet ihr regelmäßig 20 Stunden oder mehr pro Woche, verliert ihr euren Studentenstatus bei der Versicherung. In Ausnahmefällen können auch 20 Stunden oder mehr gearbeitet werden, wenn die Arbeitsstunden am Wochenende oder am Abend abgeleistet werden. Dadurch wird das sogenannte Schwerpunktprinzip nicht beeinträchtigt. Auch wenn die 20-Stunden-Grenze während der vorlesungsfreien Zeit überschritten wird, überwiegt immer noch das Studium. Pro Jahr darf die Arbeitszeit von 20 Wochenstunden in maximal 26 Wochen überschritten werden. Solche Ausnahmefälle sollten jedoch immer im Einzelfall geklärt werden.

Die Versicherungspflicht endet für Studierende mit dem Ende des 14. Fachsemesters und / oder mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach solltet ihr euch freiwillig pflichtversichern.

 

Freiwillige Pflichtversicherung

Die freiwillige Pflichtversicherung greift bei denjenigen Studierenden, die nicht die Voraussetzungen für die Familienversicherung oder die studentische Pflichtversicherung erfüllen, z.B. wenn ihr 30 und älter seid oder das 14. Fachsemester überschritten habt. Der Beitrag beläuft sich monatlich auf

ca. 160 Euro.

 

Private Krankenversicherung

Es gibt verschiedene Gründe, warum man sich als Studi nicht gesetzlich, sondern lieber privat versichern lassen möchte. Ein Grund könnte z.B. sein, dass ihr durch eure Eltern privatversichert werden könnt. Privat versichern könnt ihr euch jedoch erst, wenn ihr euch von der Versicherungspflicht befreien habt lassen. Zwei Dinge sind dabei jedoch wichtig:

 

Erstens: Ihr könnt euch nur innerhalb der ersten 3 Monate nach der Immatrikulation (bzw. 3 Monate nach Ende der Familienversicherung) von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung ist unwiderruflich und könnt ihr das ganze Studium nicht mehr ändern. Jedoch kann es auch nach dem Studium Probleme beim Wiedereintreten in die gesetzliche Krankenversicherung geben, insbesondere, wenn ihr euch selbstständig macht.

Für euch bedeutet das: Wägt genau ab, welche Vor- und Nachteile euch die gesetzliche oder private Krankenversicherung während eurer Studienzeit und evtl. auch danach bringt.

 

Zweitens: Sind eure Eltern Beamten, dann wird die Beihilfe an ihre Kindergeldberechtigung gekoppelt. Studiert ihr mit 25 Jahren (Aufschub durch Wehr-/Zivildienst) noch oder verdient ihr in Nebenjobs so viel, dass die Kindergeldberechtigung entfällt, gibt es also keinen Zuschuss zu den Krankheitskosten mehr vom Staat.

Wenn ihr euch ohne Beihilfe privat versichern wollt, müsst ihr beachten, dass ihr vermutlich höhere Beiträge zahlen werdet als bei einer gesetzlichen studentischen Pflichtversicherung.