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Beiträge und Leistungen

 

Die FamilienApp Hessen ist für alle hessischen Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und dem Hauptwohnsitz in Hessen. Die App ist in allen gängigen App Stores zum Download bereit, kostenlos und einkommensunabhängig. Die Nutzung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes gültig. Sie umfasst einen Unfallversicherungsschutz, zahlreiche und vielfältige Vergünstigungen bei Partnerunternehmen, einen Elternratgeber sowie Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema „Vorsorge treffen“.

Der Unfallversicherungsschutz beinhaltet eine kostenlose Unfallversicherung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt sowie eine kostenlose Unfallversicherung für nicht berufstätige hessische Elternteile / Alleinerziehende, die eine gültige FamilienApp Hessen besitzen und ihre Kinder in deren ersten drei Lebensjahren selbst betreuen.

Bei zahlreichen Partnerunternehmen und -institutionen erhalten Inhaber der FamilienApp Hessen attraktive Ermäßigungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Die vielfältigen und phantasievollen Angebote reichen von dauerhaften Vergünstigungen bis hin zu abwechslungsreichen Aktionsangeboten.

Der Elternratgeber hilft FamilienApp Inhabern in Erziehungsfragen entweder über eine Telefonhotline oder über einen Onlineratgeber und steht mit kompetentem Personal mit Rat und Tat zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten FamilienApp Inhaber kompetente Tipps in Fragen der richtigen Leseerziehung für Kinder sowie Informationen zu Themen rund um die Familie.

Alle weiteren Informationen sind hier 
auf der Homepage der FamilienApp Hessen zu finden.

 

Liste der Partnerunternehmen:

https://www.familienkarte.hessen.de/partnerangebote

Windelgeld von hessischen Unternehmen an ihre Mitarbeiter

 

Hessenweite Beitragsfreistellung für Kindergartenkinder bis 6 Stunden täglich

Mehr Infos findet ihr unter diesem Link: 

https://soziales.hessen.de/familie-soziales/familie/fruehkindliche-bildung-und-kinderbetreuung/ab-1-august-ist-der-besuch-des-kindergartens-vom-vollendeten-3-lebensjahr-bis-zum-schuleintritt-6