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Was ist der AStA

AStA steht für Allgemeiner Studierendenausschuss. Er ist das Exekutivorgan der Studierendenschaft der Hochschule RheinMain und wird durch das Studierendenparlament (StuPa) zur Erfüllung der Aufgaben einer Studierendenvertretung eingesetzt. Dies leitet sich aus dem Hochschulgesetz des Landes Hessen (HHG) ab, da einer Studierendenschaft, wie einem Verein, die Kompetenz zugesprochen wird, ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten. Hier ein Auszug:

§ 77 HHG – Aufgaben der Studierendenschaft

(1) 1 Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten selbst. 2 Sie wirkt an der Selbstverwaltung der Hochschule mit.

(2) Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:

1. Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse,

2. Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder,

3. Wahrnehmung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden, soweit sie nicht dem Studentenwerk oder anderen Trägern übertragen sind,

4. Pflege überregionaler und internationaler Studierendenbeziehungen,

5. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,

6. Unterstützung kultureller und musischer Interessen der Studierenden,

7. Förderung des freiwilligen Studierendensports, soweit nicht die Hochschule dafür zuständig ist.

Die Gesetzliche Grundlage der Studentischen Selbstverwaltung ergeben sich insgesamt aus den §§ 76 – 80 des HHG. Darin sind neben den Aufgaben der Studierendenschaft auch die Gewaltenteilung, die Satzungshoheit und die Rechtsaufsicht geregelt.

Die Gewaltenteilung an der Hochschule RheinMain sieht wie folgt aus:

Studierendenparlament (Legislative)

  • Oberstes Beschlussfassendes Organ bestehend aus 15. Vertreterinnen und Vertretern (Studierenden)
  • Aus direkter Wahl (einmal jährlich durch hochschulweite Gremienwahl)
  • Legislatur (ein Jahr vom 01.04. – 31.03.)

Allgemeiner Studierendenausschuss (Exekutive)

  • Vier Vertreterinnen und Vertreter (Vorstände)
  • Ernannt oder abgewählt durch das StuPa
  • Auf unbestimmte Zeit, jedoch jährliche Bestätigung durch das StuPa
  • Ernennen Referentinnen und Referenten zur Ausführung der Aufgaben

Ältestenrat und Rechnungsprüfungsausschuss (Judikative)

  • Prüfen die Aufgabenerfüllung (Entlastungempfehlung der Vorstände)
  • Haben Beratungsfunktion
  • Jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter aus der Studierendenschaft
  • Werden ernannt durch das StuPa
  • Legislatur (ein Jahr vom 01.04. – 31.03.)

Somit obliegt dem AStA die Vertretung der Gesamtheit der Studierenden im Innen- und Außenverhältnis, sowie die Führung der laufenden Geschäfte. Um dieser Aufgabenvielfalt gerecht zu werden, ernennen die AStA Vorstände Referentinnen und Referenten, welche jeweils einen bestimmten Aufgabenbereich abdecken. Diese Aufgabenbereiche können sein:

  • Hochschulpolitik und Politische Bildung (z.B. Vernetzung von Studierendenschaften)
  • Mobilität (z.B. das Semesterticket)
  • Kulturelle und musische Förderung (z.B. Theater)
  • Beratung (z.B. Studienfinanzierung oder Studieren mit Kind)
  • Serviceleistungen (z.B. Kopiermöglichkeiten)

Damit ist der AStA, vertreten durch die Vorstände und Referate, als geschäftsführendes Organ innerhalb der Studentischen Selbstverwaltung zu verstehen. Einen Überblick über die diversen Aufgabenbereiche und die dafür zuständigen Referate kann man sich unter der Rubrik „Referate“ verschaffen.

 

Sitzungseinladungen des AStA

Protokolle des AStA